Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeiner Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der Firma andreasJANTSCHNIG web and it-solutions, (im folgenden kurz Fa. Jantschnig genannt) liegen nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für an die Fa. Jantschnig zu erbringende Leistungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert.2. Verbraucherschutz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich zulässigerweise am Nächsten kommt.3. Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der Fa. Jantschnig für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume noch bei einem von der Fa. Jantschnig dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Standort abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen zwei Wochen zurücktreten: die Frist beginnt sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Fa. Jantschnig sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Fa. Jantschnig angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen de Beteiligten vorangegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an die Fa. Jantschnig oder einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.4. Vertragsschluss
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf- und Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragsformulars und dessen Bestätigung durch die Fa. Jantschnig Ein mündliches Angebot an die Fa. Jantschnig wird angenommen, wenn durch die Fa. Jantschnig innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer Woche, eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt das Datum der Auftragserteilung.5. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Von der Fa. Jantschnig bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten zu entsprechen. Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die Fa. Jantschnig, unabhängig von der Art des Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen. Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert der Fa. Jantschnig, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entspricht. Sämtliche Unterlagen , die für den Betrieb, die Einfuhr, Ausfuhr sowie für eine allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die Gefährlichkeit bei Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der Verkäufer berechtigt die Fa. Jantschnig , die gelieferten Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Fa. Jantschnig in vollem Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch Patent-, Marken- und Musterschutzrechte verletzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der Fa. Jantschnig das Recht des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen höherer Gewalt, die dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser die Fa. Jantschnig sofort zu verständigen, widrigenfalls er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten Lieferung entstandenen Schaden einzustehen hat. Lieferungen an die Fa. Jantschnig haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Bei Nichtannahme der Ware durch die Fa. Jantschnig ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet. Die Nichtabholung der Ware berechtigt die Fa. Jantschnig zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im Auftrag bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genannten Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen Kunden der Fa. Jantschnig ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis zuzusenden. Die Rechnungen müssen den Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes 1972 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Der Lieferant der Fa. Jantschnig ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der Fa. Jantschnig aufzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen der Fa. Jantschnig ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarunsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Die Gefahr für Lieferungen der Fa. Jantschnig geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird. Forderungen an die Fa. Jantschnig sind ohne die Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturaerhalt zur sofortigen Zahlung fällig. Die Fa. Jantschnig behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von mindestens 4 Wochen vor. Alle bei der Fa. Jantschnig einlangenden Zahlungen tilgen zuerst die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet wird. Bei Kunden die mit der Fa. Jantschnig in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die Fa. Jantschnig das Recht, sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses zu verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges mitgeteilt, und gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrenzinssatz von 14% p. a. zur Verrechnung, wobei die anfallenden Zinsen vierteljährlich zum Kapital geschlagen werden. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung der Kreditzinsen bewirken, ist die Fa. Jantschnig zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Die Fa. Jantschnig behält sich jedoch ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis einzubinden.